Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kanzlei Franziskanermauer ist bestrebt, ihre Website https://www.kanzlei-franziskanermauer.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die oben genannte Website.
Rechtsgrundlagen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich, soweit gesetzlich anwendbar, aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Als technischer Maßstab gelten die Anforderungen der EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere unter Bezugnahme auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach einer internen Selbstbewertung weitgehend mit den Anforderungen der EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 AA vereinbar. Die Inhalte und Funktionen der Website werden regelmäßig überprüft und fortlaufend optimiert, um die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.
Zur Unterstützung der individuellen Nutzbarkeit steht auf der Website ein dauerhaft eingeblendetes Barrierefreiheits-Symbol zur Verfügung. Darüber können unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Veränderung der Schriftgröße
- Anpassung der Zeilenhöhe
- Veränderung des Buchstabenabstands
- Anpassung der Schriftstärke
- Anpassung der Textausrichtung
- Kontrast- und Farbanpassungen
- Aktivierung einer Leselinie
- Aktivierung einer Lese-Maske
- Hervorhebung von Inhalten
- Hervorhebung von Links
Diese Funktionen dienen der verbesserten Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Erstellt am 27. Dezember 2025
Zuletzt aktualisiert am 27. Dezember 2025
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie bestimmte Inhalte in einer anderen barrierefreien Form, kontaktieren Sie uns bitte.
Kanzlei Franziskanermauer
Franziskanermauer 24
33098 Paderborn
Telefon 05251 777 41-0
E-Mail info@kanzlei-franziskanermauer.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können je nach Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder eingeschaltet werden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das Verfahren ist kostenfrei und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Barrierefreiheitserklärung ging eine umfassende rechtliche Prüfung vor, die den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmen berücksichtigt.